Kostenzuschuss

Die Krankenkassen erstatten bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose (gemäß ICD-10), einen Teil der Behandlungskosten zurück.

Kostenzuschuss
Einzelgespräche/50 Minuten:

  • ÖGK: € 33,70
  • SVS: € 45,00
  • BVAEB: € 46,60

Kostenzuschuss
Gruppensitzungen/90 Minuten:

  • €15,60

Die ersten 10 Psychotherapiestunden sind bewilligungsfrei. Jedoch spätestens vor der 2. Psychotherapiestunde benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung! Das Formular für die ärztliche Bestätigung gebe ich Ihnen beim Erstgespräch mit.

Für einen Kostenzuschuss zu den ersten 10 Psychotherapiestunden, können Sie die ärztliche Bestätigung und die bezahlte Original Honorarnote  bei der zuständigen Krankenkasse einreichen.

Ein weiterer Kostenzuschuss ab der 11. Psychotherapiestunde wird durch mich beantragt und Sie müssen den Antrag unterschreiben.

Von vielen privaten Krankenversicherungen werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung ebenfalls teilweise oder sogar komplett übernommen. Bitte klären Sie die Bedingungen hierfür idealerweise noch vor der 1. Sitzung.